"Kanzlei 21" meint die zukunftsfähige Kanzlei, die hinsichtlich ihrer (digitalen) Prozesse und in Bezug auf ihren Beratungs- und Dienstleistungsansatz im 21. Jahrhundert angekommen ist – oder schnellst möglich dort ankommen will.
Für mittelständische, inhabergeführte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften heißt das konkret: Auf der Lernkurve vorn – Wettbewerbsvorsprung ausbauen!
Denn wettbewerbsentscheidend ist heute – und zukünftig noch mehr – die Verknüpfung von Kanzleistrategie und unternehmerischen Zielen mit einem strategieorientierten und innovativen Weiterbildungskonzept. Dies beinhaltet ein passgenaues Weiterbildungsangebot sowie den gezielten Wissensaustausch und –transfer in Ihrem Unternehmen.
Nur so entwickeln sich Ihre Leistungsträger und Mitarbeiter stetig weiter – und mit ihnen Ihre Kanzlei.
Welches sind heute und morgen die strategisch relevanten Kernfähigkeiten für meine Kanzlei?
Wie etablieren wir ein potenzialorientiertes Weiterbildungs- und Personalentwicklungskonzept?
Wie kann ein Aus-und Weiterbildungsprogramm für verschiedene Mitarbeitergruppen im Überblick aussehen?
Wie können wir erfahrene Mitarbeiter als Referenten für interne Schulungen von bestimmten Mitarbeitergruppen gewinnen?
1. Fachlich kontinuierlich und verlässlich auf dem aktuellen Stand
2. Lebendige, selbstverständliche Mandanten- und Serviceorientierung
3. Förderung und Weiterentwicklung Ihrer Leistungsträger als fachlich und menschlich gewinnend auftretende Beraterpersönlichkeiten
4. Entstehung von „sozialem Kitt“ durch ein motivierendes, verbindendes und verbindliches Weiterbildungs- und Personalentwicklungsangebot
5. Spürbarer Imagegewinn als Attraktiver Arbeitgeber, der mehr bietet als einen (krisenfesten) Job – nämlich: berufliche Heimat.
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